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Bildungsgutschein – Wir sind dabei

   

Ab 2011 werden bei Kindern und Jugendlichen, die Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) erhalten, neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Laut Bildungspaket  stehen jedem bedürftigen Kind dann Bildungsgutscheine für die Teilnahme an Vereins-, Kultur- und Ferienangeboten im Wert von bis zu 60,00 € pro Halbjahr (10,00 € pro Monat) zu. Der Betrag kann für verschiedene Aktivitäten eingesetzt werden, z.B. für die Übernahme des Mitgliedsbeitrages in unserem Sportverein. Dieser liegt zur Zeit bei 6,00 Euro pro Monat. Der Antrag für den Bildungsgutschein muss im Jobcenter Pinneberg gestellt und danach in der Geschäftsstelle des SCP abgegeben werden.

Wer schon länger Mitglied in unserem Verein ist, bekommt die Unterstützung rückwirkend ab Januar – Voraussetzung ist, dass der Antrag bis Ende April gestellt wird.   

Gedulden müssen sich allerdings noch die Kinder der Empfänger von Wohngeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag und Asylbewerber: Sie haben zwar auch einen Anspruch auf die Förderung, werden aber nicht vom Jobcenter, sondern vom Kreis Pinneberg betreut. Der Kreis kann Anträge derzeit noch nicht bearbeiten, da eine landesgesetzliche Regelung fehlt.

 

Weitere Fragen beantwortet Ihnen Birgit Priedemann aus der Geschäftsstelle des SCP gerne dienstags bis donnerstags von 8.00 – 13.00 Uhr unter der Telefonnummer 04101/691713.